Füll Gut GmbH
Geschäftsführer: Wolfgang Trautwein
Am Bogen 18, D-67593 Westhofen
06734 / 9420 – 75 oder 0171 77 38 034
info@fuellgut.de
Amtsgericht Mainz HRB 49318
Geschäftsführer: Wolfgang Trautwein
Am Bogen 18, D-67593 Westhofen
06734 / 9420 – 75 oder 0171 77 38 034
info@fuellgut.de
Amtsgericht Mainz HRB 49318
Haftung/Links:
Die Informationen auf dieser Website wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und werden kontinuierlich ergänzt und aktualisiert. Dennoch kann die Füll Gut GmbH keine Haftung oder Garantie übernehmen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Haftungsansprüche gegen die Füll Gut GmbH , welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen ergeben, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Gleiches gilt für andere Websites, auf die mittels Verweisen und Links hingewiesen wird. Ebenso übernimmt die Füll Gut GmbH keine Verantwortung für die Inhalte dieser Websites.
Datenschutz:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Die Füll Gut GmbH sichert zu, dass diese Angaben entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses:
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Anwendbares Recht:
Der Zugriff auf diese Website und ihre Inhalte, sowie die Verwendung dieser Website und ihre Inhalte unterliegen hinsichtlich Regelung und Auslegung deutschem Recht.
Copyright 2020 Füll Gut GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Alle Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Dateien, grafische Gestaltungen, Anordnungen u.a.) auf dieser Website der Füll Gut GmbH sind durch das Urheberrecht und andere Schutzgesetze geschützt. Dieser Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen.
Die Inhalte dieser Website sind nur für den genannten bestimmungsgemäßen Abruf im Internet nutzbar. Alle Inhalte dieser Website dürfen außerhalb der gesetzlichen Grenzen und außer in den urheberrechtlich gestatteten Fällen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Füll Gut GmbH nicht in irgendeiner Form vervielfältigt, weitergegeben, wieder verwendet, übertragen, gespeichert, verändert, verbreitet, genutzt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden.
Verträge mit der Füll Gut GmbH über den Einkauf von Waren werden ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf Waren (i. F. „AGB-Einkauf“) mit der
Füll Gut GmbH
Am Bogen 18
D-67593 Westhofen
Telefon: +49 (0) 67 34 / 94 20 – 75
Email: info@füllgut.de
Homepage: http://www.füllgut.de/
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Handelsregisternummer: HRB 49318
Geschäftsführer: Wolfgang Trautwein
Ust.-ID-Nr.: DE 328 488 652
abgeschlossen.
Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB-Einkauf abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Füll Gut GmbH; die vorliegenden AGB Einkauf gelten auch dann, wenn die Füll Gut GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden abweichenden Bedingungen ankauft.
Die AGB-Einkauf gelten in der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung. Diese ist auf der Webseite der Füll Gut GmbH (http://www.füllgut.de/) abrufbar und steht auf Deutsch zur Verfügung.
Soweit es zwischen einem Verkäufer und der Füll Gut GmbH innerhalb der Frist von zwei Wochen zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist, sind diese Unterlagen unverzüglich an die Füll Gut GmH zurückzusenden.
Außerdem ist ein Verkäufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber der Füll Gut GmbH nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Füll Gut GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann (z.B. Kälte, Hitze, welche den Wein gefährden können).
Sämtliche vorstehenden Absätze des 5.2 gelten entsprechend für jede zulässige Teil- oder Sukzessivlieferung an die Füll Gut GmbH nachgelieferte Waren.
Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, dass die verkaufte Ware im Zeitpunkt des Eingangs der Ware i. S. v. Punkt 4.2 bei der von der Füll Gut GmbH angegebenen Eingangs-, Empfangs- oder Verwendungsstelle oder bei dem von ihr benannten Abfüller oder Empfänger den geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere den wein- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sowohl der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als auch der Europäischen Union (EU) entspricht.
Darüber hinaus sichert der Verkäufer für den oben genannten Zeitpunkt ausdrücklich zu, dass die von ihm verkaufte Ware gemäß der VO (EG) 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel in der jeweils gültigen Fassung keine gentechnisch veränderten Organismen /Rohstoffe enthält noch aus Organismen/Rohstoffen besteht noch bei ihrer Herstellung Organismen/Rohstoffe eingesetzt werden noch vollständig oder teilweise aus gentechnisch veränderten Organismen abgeleitet ist.
Dies gilt für den oben genannten Zeitpunkt ebenfalls für alle Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe.
Darüber hinaus sichert der Verkäufer für den oben genannten Zeitpunkt ausdrücklich zu, dass die von ihm gelieferte Ware in Bezug auf Bezeichnung, Herstellung, Beschaffenheit bzw. Beschaffenheitsvorschriften (Beispiel: Die zur Herstellung von Beerenauslesen und Trockenbeerenauslese verwendeten Trauben müssen von Hand gelesen worden sein) entspricht.
Der Verkäufer sichert für den oben genannten Zeitpunkt ferner zu, dass er ihn etwaig als Winzer treffende Dokumentationspflichten des europäischen Rechts (VO (EU) 1308/2013 v. 17.12.2013 und Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission v. 11.12.2017) ebenso einhält wie das Weingesetz, die dazugehörige Weinüberwachungsverordnung und weitere Ausführungsregelungen der einschlägigen Landesregierung zur Führung des Weinbuchs, des Herbstbuches und weiterer Pflichten für das Rechnungswesen bzw. die Buchführung der Gewerbetreibenden.
7.1 Der Lieferant ist verpflichtet, der Füll Gut GmbH schriftlich vor der Lieferung anzuzeigen, wenn Ware unter dem Vorbehalt des Eigentums geliefert wird.
7.2 Ist der Eigentumsvorbehalt ordnungsgemäß angezeigt worden, so gestattet der Lieferant der Füll Gut GmbH vor Übergang des Eigentums im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die eingegangene Ware zu verfügen.
Die Füll Gut GmbH ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ohne Einschränkungen und ohne gesonderte Vereinbarung berechtigt.
Dies gilt auch, wenn Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung, Bearbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert wird oder wenn Vorbehaltsware von der Füll Gut GmbH– nach Verarbeitung, Bearbeitung, Verschnitt, Abfüllung – zusammen mit nicht dem Verkäufer/Kommissionär gehörender Ware veräußert wird.
Der Verkäufer kann verlangen, dass die Füll Gut GmbH ihm alle zu den Geschäftsvorgängen zugehörigen Unterlagen aushändigt.
7.3 Wird die Ware von der Füll Gut GmbH vor Eigentumsübergang mit anderen Sachen oder Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, ist die Füll Gut GmbH verpflichtet, dem Lieferanten anteilig Miteigentum an der neuen Sache zu übertragen, soweit die Hauptsache ihr gehört.
Bei Verarbeitung von Ware, auf der ein Eigentumsvorbehalt ruht, insbesondere zu Wein, Sekt, Wermut, Weinbrand, Essig oder weinhaltigen Getränken, entstehen für Leistungen daraus entsprechende Verpflichtungen für den Eigentümer.
Bei der Verarbeitung, Bearbeitung, dem Verschnitt oder der Abfüllung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem dem Verkäufer gehörenden Weinen, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen, verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung Bearbeitung des Verschnittes oder der Abfüllung zu.
Erwirbt die Füll Gut GmbH das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner einig, dass die Füll Gut GmbH dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, bearbeiteten, verschnittenen oder abgefüllten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese gegen angemessenes Entgelt für den Verkäufer verwahrt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen der Füll Gut GmbH insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Füll Gut GmbH
Eine darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten durch die Füll Gut GmbH u.a. zum Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Verkäufers.
§1 Geltung der Bedingungen
Verträge mit dem Auftraggeber (Kunde / Vertragspartner) nach diesen AGB werden abgeschlossen mit:
Füll Gut GmbH
Am Bogen 18
67593 Westhofen
Telefon: +49 (0) 67 34 / 94 20 – 75
E-mail: info@füllgut.de
Homepage: http://www.füllgut.de/
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Handelsregisternummer: HRB 49318
Geschäftsführer: Wolfgang Trautwein
Ust.-ID-Nr.: DE 328 488 652
§2 Angebot und Vertragsinhalt
§3 Preise
§4 Zahlung
§5 Leistungszeit
§6 Materialgestellung und Auftragsbearbeitung
§7 Kontrollen
§8 Lagerung
§9 Abnahme
§10 Gewährleistung
§11 Haftungsbeschränkung
§12 Eigentumsvorbehaltssicherung / verlängerter Eigentumsvorbehalt
§13 Datenschutz – Verschwiegenheit
§14 Schlussbestimmungen
BAYER design
Christine Bayer
St.-Georgen-Straße 9
55232 Alzey
06731-9009968
info@bayer-design.de
www.bayer-design.de